AGB
Willkommen bei ROLLING THUNDER BRASS!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von "ROLLING THUNDER BRASS" - Nick Sholl
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Nick Sholl, Stiegerfeldstrasse 10a, 41065 Mönchengladbach, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ROLLING THUNDER BRASS"“ mit dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichen oder diesen widersprechen, haben diese Vorrang gegenüber den AGB.
Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich "Musikalische Darbietung/Besetzung als Instrumental Ensemble-möglich in verschiedenen Musikkombinationen.
Für mögliche Auftrittsmöglichkeiten: bei Events, Hochzeiten, Firmenfeiern, Trauerreden, Hochzeitssängerin, Geburtstagsfeiern
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung.
Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die Erbringung von Dienstleistungen kommt durch Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung durch "ROLLING THUNDER BRASS" zustande. Nick Sholl behält sich vor, die Erbringung der Leistung bis zum Ausgleich fälliger Zahlungsforderungen zurück zu behalten.
Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
Der Leistungsumfang von "ROLLING THUNDER BRASS" umfasst nur diejenigen Dienstleistungen, die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
ROLLING THUNDER BRASS" wird den Auftraggeber per Email oder telefonisch über den Stand der Vorbereitungen und die entfaltete Tätigkeit informieren. Der Auftraggeber wird über die gewünschten Details und den Gesamtcharakter der Veranstaltung informieren sowie hierzu Auskünfte oder Erfahrungen mitteilen und damit einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Seiten unterstützen.
Zahlungsbedingungen und Preise
Sämtliche Forderungen werden in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. von 7% als gebuchte Musikgruppe berechnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt kraft Gesetzes Zahlungsverzug ein.
Für Events gilt: Es wird vereinbart, dass eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Vertragswertes mit Vertragsschluss fällig wird. Diese wird bei Kündigung des Vertrages generell NICHT erstattet. Es wird mit dem Auftraggeber eine neue Auftrittsmöglichkeit gesucht, wobei dieser Anzahlungsbeitrag weiterhin bestehen bleibt, beim Komplettausfall eines Events, wird der Anzahlungsbeitrag komplett als "Ausfallentschädigung und Freihaltung des Buchungstermins einbehalten.
Dauer des Vertrages und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von "ROLLING THUNDER BRASS" gekündigt werden. Widerruf und Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Schwerpunkt der von "ROLLING THUNDER BRASS" zu leistenden Arbeiten, liegt in der Vorbereitung in Sachen Blechblasinstrumenten für ausgewähltes Repertoire von Veranstaltungen und Konzerten. Auch wegen der dringend frühzeitig zu treffenden Vorkehrungen, wird der Großteil der geschuldeten Leistung durch "ROLLING THUNDER BRASS" somit regelmäßig schon umgehend nach Abschluss des Vertrages entfaltet und damit regelmäßig schon einige Zeit vor der eigentlichen Veranstaltung erledigt. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.
Kündigungsregel
Für alle Events, Geburtstagen, Hochzeiten, Beerdigungen gilt: Die Anzahlung von 30 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten.
Wird der Vertrag von Seiten des Auftraggebers weniger als 4 Wochen vor dem Event gekündigt, sind weitere 45 Prozent, also insgesamt 75 Prozent des Auftragswertes fällig.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Sollte ein Nick Sholl - "ROLLING THUNDER BRASS" aus gewichtigen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert sein die geschuldete Leistung zu erbringen hat Nick Sholl - "ROLLING THUNDER BRASS" das Recht, einen zur Übernahme der Aufgaben bereiten Kollegen bzw. eine Kollegin für die weitere Erfüllung des Vertrages zu bestimmen, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt – unter der Prämisse, dass der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und keine Mehrkosten entstehen – als erteilt. Der Anzahlungsbetrag wird dann an die Ersatzmusikerin weitergeleitet.
Mehrheit von Auftraggebern
Mehrere Auftraggeber haften für Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Das gilt insbesondere für die Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie Aufwendungen.
Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung von "ROLLING THUNDER BRASS" ist es ausreichend, dass diese gegenüber einem Auftraggeber abgegeben wird. Ein etwaiger Widerruf der Vollmacht aus wichtigem Grund wird erst für Erklärungen wirksam, die nach Zugang des Widerrufs abgegeben werden.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und "ROLLING THUNDER BRASS" ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz der Niederlassung von Nick Sholl (Mönchengladbach).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Februar 2025

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